Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings und Firmenschulungen
der Ebner Media Group GmbH & Co. KG | developer media
(nachfolgend „Veranstalter“)

 §1    Allgemeines

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) beziehen sich auf Trainings und Firmenschulungen, die der Veranstalter entweder als öffentlich zugänglichen Kurs ausrichtet (nachfolgend „Training“) oder als als Firmenschulungen im Kundenauftrag durchführt (nachfolgend „Firmenschulungen“).
  2. Die AGB des Veranstalters werden durch Auftragserteilung akzeptiert. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von Bestimmungen der AGB des Veranstalters abweichen, finden keine Anwendung, ausgenommen dass sie vom Veranstalter ausdrücklich bestätigt werden. Hierzu bedarf es zwingend der Schriftform.
  3. Soweit der Veranstalter bei Trainings zum Zwecke der Buchungsabwicklung einen Ticketdienstleister beauftragt, gelten auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzend zu den AGB des Veranstalters. Der Trainingsteilnehmer wird im Rahmen seiner Bestellung in der gesetzlich vorgeschriebenen Art und Weise auf Inhalt und Geltung der Geschäftsbedingungen des Ticketdienstleisters hingewiesen.

§2    Art und Umfang der Leistungen

  1. Trainings sind öffentlich zugängliche Veranstaltungen und stehen allen interessierten Personen offen. Art und Umfang der Trainings werden auf den öffentlich zugänglichen Webseiten des Veranstalters und in Broschüren beschrieben. Der Veranstalter behält sich Änderungen aus wichtigem Grunde vor.
  2. Firmenschulungen werden im Auftrag von Unternehmen (nachfolgend „Kunde“) durchgeführt. Konzept und Inhalte werden vom Veranstalter gemäß den Anforderungen des Kunden gemeinsam mit diesem festgelegt. Zu deren Regelung wird im Übrigen auf § 13 der vorliegenden AGB verwiesen.
  3. Trainings werden vom Veranstalter in der Regel ab 6 Personen durchgeführt. Über die Durchführung entscheidet der Veranstalter im Einzelfall. Wenn nicht anders angegeben, beträgt die maximale Teilnehmerzahl je nach Training bzw. Firmenschulung und Trainer maximal 6-10 Personen, um ein optimales Lernergebnis zu erzielen.
  4. Jeder Trainingsteilnehmer erhält in der Regel eine Ausfertigung der Veranstaltungsunterlagen (in der Regel digital, entweder auf einem USB-Stick oder per E-Mail).
  5. Tagungsgetränke, Kaffeepausen und Mittagessen sind in den Teilnahmegebühren der Trainings enthalten und werden im Rahmen der Möglichkeiten, die der jeweilige Veranstaltungsort bietet, bereitgestellt. Ein Anspruch darauf sowie auf weitere Leistungen besteht jedoch nicht. Reise- und Übernachtungskosten für die Teilnehmer sind nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.
  6. Der Veranstalter behält sich vor, den Inhalt der Trainings zu überarbeiten und deren Termine sowie Durchführungs­orte zu ändern. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer besteht nicht.
  7. Alle Teilnehmer, die ein Training vollständig besucht haben, erhalten ein Teilnahmezertifikat.

§3    Anmeldungen und Beauftragung

  1. Anmeldungen zu Trainings erfolgen bevorzugt schriftlich oder per E-Mail oder über die Anmeldefunktion auf den Webseiten des Veranstalters. Nach seiner Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung über seine Anmeldung. Im Falle einer telefonischen Anmeldung erfolgt eine Reservierung der bei der Bestellung genannten Platzzahl. Die Reservierung wird 14 Kalendertage aufrechterhalten. Geht bis Ablauf der Reservierungsfrist keine schriftliche oder elektronische Anmeldung ein, verfällt die Reservierung.

§4    Zahlungsbedingungen

  1. Die jeweiligen Preise für Trainings ergeben sich aus der Webseite und ggf. aus Broschüren des Veranstalters.
  2. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise für Trainings und Firmenschulungen in Euro und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.
  3. Sofern nicht anders angegeben, sind Rechnungen umgehend nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
  4. Bei Buchung über einen vom Veranstalter beauftragten Ticketdienstleister kann der Gesamtkaufpreis für ein Ticket den ausgewiesenen Ticketpreis ggf. übersteigen. In diesem Fall werden ggf. Gebühren für die Abwicklung des Ticketkaufs auf den Ticketpreis aufgeschlagen und vor der Bestellung im Ticketshop des Ticketdienstleisters separat angezeigt.
  5. Falls bei Zahlungen aus dem Ausland Gebühren oder Währungsdifferenzen anfallen, sind diese vom Teilnehmer selbst zu tragen.

§5    Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Sofern es sich bei dem jeweiligen Kunden um einen Verbraucher gem. § 13 BGB handelt, hat dieser ein Widerrufsrecht nach den folgenden Maßgaben:

BEGINN DER WIDERRUFSBELEHRUNG

  1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ab Buchung bzw. Bestellung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Ebner Media Group GmbH & Co. KG| developer media
Bayerstr. 12
80335 München
E-Mail anmeldung@nmg.de

  1. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

  1. Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

§6    Rücktritt/Umbuchung von Trainings

  1. Trainingsteilnehmer können ihre Anmeldung zu einem Training bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung stornieren. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall rückerstattet. Die Stornierung hat schriftlich per E-Mail an susanne.herlg@ebenermedia.de zu erfolgen.
  2. Bei einer Stornierung der Anmeldung zu einem Training innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Veranstaltung sind die Teilnahmegebühren in voller Höhe zu entrichten.
  3. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenlos möglich.
  4. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zur Preisminderung.

§7    Haftung des Veranstalters

  1. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmer vertrauen darf.
  2. Gegenüber Unternehmen ist die Haftung des Veranstalters für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten zudem der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Gleiches gilt jeweils für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Veranstalters.

§8    Terminänderung oder Absage von Veranstaltungen durch Veranstalter

  1. Der Veranstalter behält sich die  Verschiebung und/oder Absage von Trainings und Firmenschulungen aufgrund höherer Gewalt oder aus gewichtigem Grunde, z.B. bei Ausfall des Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, sowie eine Änderung des Termins und/oder Veranstaltungsortes vor.
  2. Der Veranstalter ist bemüht, Absagen oder notwendige Änderungen möglichst frühzeitig mitzuteilen. Bei Absage eines Trainings bzw. einer Firmenschulung sorgt der Veranstalter für einen Ersatz für das Training bzw. die Firmenschulung. Ist der Veranstalter nicht in der Lage, Ersatz für das Training bzw. die Firmenschulung zu leisten, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.
  3. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.

§9    Urheberrechte und Rechte an den Arbeitsergebnissen

  1. Der Veranstalter bleibt Inhaber der zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bestehenden Schutz- und Urheberrechte. Kein Teil der vor oder während der Auftragsbearbeitung vom Veranstalter erstellten Dokumente und sonstigen Medien darf ohne dessen Genehmigung reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
  2. Soweit bei der Auftragsbearbeitung Dokumente oder sonstige Medien zum Einsatz kommen, an denen Dritte Rechte haben, verbleiben diese Rechte beim jeweiligen Urheber.
  3. Die Rechtsinhaberschaft an allen Arbeitsergebnissen, die der Veranstalter im Rahmen eines Trainings bzw. Firmenschulung erzielt, fällt dem Veranstalter zu. Der Veranstalter räumt dem Kunden jedoch das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die gewonnenen Ergebnisse so zu nutzen, wie es im Rahmen dieser Veranstaltung vereinbart und zweckdienlich ist.
  4. Der Veranstalter stellt sicher, dass die erstellten Arbeitsergebnisse frei von Rechten Dritter sind, die die Nutzung durch den Kunden über das § 9, Absatz 3 beschriebene Maß hinaus einschränken könnten.
  5. Abweichungen von den vorgenannten Nutzungsregelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Auf die Schriftform kann nicht mündlich verzichtet werden.

§10  Foto- und Videoaufnahmen

  1. Jegliche Bildaufnahmen und -mitschnitte durch Teilnehmer oder Dritte sind grundsätzlich untersagt, insbesondere ohne vorherige Rücksprache mit dem Veranstalter. Der Veranstalter behält sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor, insbesondere bei Verstößen bei Verletzungen gegen geltendes Urheber- und Markenrecht sowie gegen Persönlichkeitsrechte.
  2. Im Rahmen von Trainings kann es zu Foto- und Videoaufzeichnungen durch den Veranstalter bzw. durch von diesem beauftragte  Dritte kommen. Diese Aufzeichnungen werden vom Veranstalter u.a. zu eigenen Marketingzwecken verwendet und im Internet (z.B. auf den Internetseiten des Veranstalters und in sozialen Netzwerken) sowie auf Veranstaltungen und Messeauftritten des Veranstalters verwendet.
  3. Der Teilnehmer erklärt sich mit Abgabe seiner Bestellung mit Foto- bzw. Videoaufnahmen einverstanden und erlaubt dem Veranstalter, die o.g. Aufnahmen sowie Bearbeitungen hiervon räumlich und zeitlich unbeschränkt für eigene Zwecke des Veranstalters zum Zwecke der Werbung für den Veranstalter und für von diesem angebotene Produkte bzw. Dienstleistungen auf der Internetseite des Veranstalters, auf Social-Media-Präsenzen (z.B. bei Facebook oder Twitter), auf Videoplattformen (z.B. Youtube), im Rahmen von Werbespots und Imagefilmen, für Anzeigen in Affiliate-Links, in Printmedien, auf Plakaten, auf Flyern sowie in elektronischen und postalischen Werbeschreiben zu nutzen oder durch Dritte im Auftrag des Veranstalters nutzen zu lassen. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, die Aufnahmen zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben und wahrnehmbar zu machen, zu senden, auszustellen sowie über das Internet öffentlich zugänglich zu machen.
  4. Der Veranstalter hat unabhängig von der Erlaubnis nach Ziffer 2 dieses Paragraphen das Recht zur Archivierung der Aufnahmen in digitaler und/oder analoger Form. Die Archivierung dient neben eigenen Dokumentationszwecken der Verfolgung etwaiger Bildrechtsverletzungen, die durch Dritte begangen werden.

§11  Datenschutzhinweise 

  1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass personenbezogene Daten nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Alle über die Webseite des Veranstalters erhobenen personenbezogenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Externe Dienstleister, die im Auftrag des Veranstalters Daten verarbeiten, sind ebenfalls den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, gelten jedoch nicht als Dritte. Der Veranstalter macht hiermit auf das Widerrufsrecht gegen die Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbe- und Marketingzwecken aufmerksam. Sie können Ihre Einwilligung zur Verwendung Ihrer persönlichen Daten zu den vorgenannten Zwecken jederzeit für die Zukunft widerrufen. Hierzu genügt eine E-Mail an database@nmg.de oder eine Mitteilung in Textform (Fax, Brief) an uns.

§13  Durchführung von Firmenschulungen

  1. Der Veranstalter bietet seine Trainings auch als Firmenschulungen an.
  2. Für die Durchführung einer Firmenschulung liefert der Veranstalter dem Kunden – nach vorheriger Absprache mit dem Kunden bezüglich Ort, Termin, Umfang und  Dauer der Firmenschulung – ein unverbindliches Angebot. Angebote haben eine Bindefrist von höchstens 14 Kalendertagen. Nach Überschreiten dieser Gültigkeitsdauer verfällt das Angebot einschließlich eventuell eingeräumter Terminreservierungen automatisch. Der Kunde kann vor Ablauf der Bindefrist eine Verlängerung derselben um weitere 14 Kalendertage verlangen.
  3. Nimmt der Kunde das schriftliche Angebot des Veranstalters an, hat er dies durch eine schriftliche Bestellung anzuzeigen; eine mündliche Bestellung wird nicht akzeptiert. Für die schriftliche Annahme des Angebots genügt das Abstempeln und Unterzeichnen des Angebots durch den Kunden (Stempel mit Postanschrift und Datum) sowie die Zusendung in digitaler Form (z.B. als PDF-Datei) per E-Mail an info@developer-media.de.
  4. Der Veranstalter wird nach Eingang der schriftlichen Bestellung die Rechtmäßigkeit derselben prüfen und, sofern diese vorliegt, dem Kunden binnen sieben Werktagen eine schriftliche Auftragsbestätigung der Bestellung zusenden.
  5. Konzept und Inhalt der Firmenschulung entsprechen denen des Trainings. Wünscht der Kunde eine Anpassung von Konzept und Inhalt des Trainings, ist dies dem Veranstalter vom Kunden vor Angebotserstellung anzuzeigen. Hierzu führt der Veranstalter nach Absprache mit einem vom Kunden benannten Vertreter ein Vorgespräch durch. Der Veranstalter ist berechtigt, zu diesem Vorgespräch einen fachkundigen Dritten (Trainer, Referent) hinzuziehen.
  6. Wünscht der Kunde eine für seine Firmenschulung erstellte Schulungsunterlage (digital und/oder gedruckt), so ist dies dem Veranstalter ausdrücklich anzuzeigen. Art und Umfang der Schulungsunterlage sind gesondert zu vereinbaren. Die Kosten hierfür verstehen sich zuzüglich zum Schulungspreis.
  7. Der Kunde stellt die für die Durchführung dert Firmenschulung notwendige und geeignete Infrastruktur zur Verfügung. Hierzu zählen unter anderem die Seminarräumlichkeiten und die Seminarausstattung sowie die für die Teilnehmer erforderliche Hardware und darauf installierte Software einschließlich der notwendigen Zugriffsrechte. Der Veranstalter stellt dem Kunden auf Nachfrage eine Liste über die für die ordnungsgemäße Durchführung der Firmenschulung erforderlichen Materialien und Voraussetzungen zur Verfügung.
  8. Ebenso stellt der Kunde auf eigene Kosten die im Rahmen der Firmenschulung für Trainer/Referenten und Teilnehmer üblichen Tagungsgetränke, Kaffeepausen und Mittagessen in ausreichendem Maße bereit.
  9. Der Veranstalter ist berechtigt, für sämtliche im Rahmen einer Firmenschulung von ihm zu erbringenden Leistungen einen Trainer/Referenten nach eigenem Ermessen einzuschalten. Sollte der für die die Firmenschulung vorgesehene Trainer/Referent verhindert sein, ist es dem Veranstalter gestattet, Ersatz zu benennen oder in Abstimmung mit dem Kunden einen zeitnahen Ersatztermin zu bestimmen. In jedem Fall ergibt sich hieraus nicht das Recht auf Kündigung des / Rücktritt vom Vertrag/es.
  10. Nach Durchführung der Firmenschulung erhält der Kunde vom Veranstalter eine Rechnung. Sofern nicht anders angegeben, sind Rechnungen umgehend nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
  11. Alle Teilnehmer, die die Firmenschulung vollständig besucht haben, erhalten ein Teilnahmezertifikat, sofern der Kunde dies ausdrücklich wünscht.

§14  Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer/dem Kunden ergeben, ist der Hauptfirmensitz des Veranstalters, München.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder unwirksam wird, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit hiervon unberührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall eine Ersatzbestimmung verhandeln, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

© developer media | Ebner Media Group GmbH & Co. KG; Stand: 29.08.2022


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